Bildungsscheck
Der Bildungsscheck - 500,- Euro für Ihre persönliche Fort- und Weiterbildung
Für eine erfolgreiche Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kleinen und mittleren Unternehmen mit Firmensitz in Nordrhein-Westfalen, führte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ein Förderinstrument ein:
Den Bildungsscheck.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten. Die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit der Hälfte der Kursgebühren – mit maximal 500 Euro je Bildungsscheck – gefördert.
Der Bildungsscheck deckt bis zu 50% der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 Euro je Teilnehmer) und kann für die Teilnahme an Seminaren und Weiterbildungen der AkademieDO eingelöst werden.
Wer darf den Bildungsscheck einlösen?
Privatpersonen aus NRW oder Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in NRW mit bis zu 250 Beschäftigten, können den Bildungsscheck bei ausgewählten Beratungsstellen erhalten. Die beantragende Person darf im laufenden und im vorangegangenen Jahr keine Weiterbildungsmaßnahme besucht haben. Betriebsinhaber können innerhalb von 5 Jahren nach Unternehmensgründung einen Bildungsscheck beantragen.
Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten beantragen den Bildungsscheck bei einer der 175 Beratungsstellen in NRW und reichen diesen bei der AkademieDO als einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Angebote, die fachliche Kompetenzen für die berufliche Tätigkeit und Schlüsselqualifikationen vermitteln, wie Sie die AkademieDO anbietet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
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